Wenn sich die Politik nicht bis zum 1. Juli auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigt, hat dies zunächst keine Konsequenzen. Der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts verweist zur Erklärung auf zwei Sätze, die nicht nur im Urteil stehen, sondern außerdem im Tenor, in dem die Richter konkrete Anordnungen getroffen haben. Dort heißt es: “Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni 2016 zu treffen.” Diese beiden Aussagen seien getrennt zu betrachten. Bis zu einer Neuregelung dürften also sämtliche Vorschriften weiter angewendet werden.
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